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Der Familienname
(Zuname, Nachnahme)
Der von den Eltern ererbte Name zur Kennzeichnung der Familienzugehoerigkeit und zur Unterscheidung von anderen Personen mit demselben Rufnamen;
Teil des Personennamens.
Sippen- und Beinamen gab es schon im Germanischen; erbliche Familiennamen dagegen kamen erst mit dem Aufstieg der Staedte auf, zuerst in Oberitalien (8./9. Jahrhundert),
in Deutschland im 12. Jahrhundert. Um 1600 war die Entwicklung in Deutschland, die vom Sueden und Westen ausging, im Allgemeinen abgeschlossen; nur in einigen Randgebieten (besonders an der
Nordseekueste) buergerten sich feste Familiennamen erst im 19. Jahrhundert ein, zum Teil unter amtlichem Zwang.
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