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Willkommen zu lebensversicherung,
Thema Kapitalbildende Lebensversicherung

 
Kapitalbildende Lebensversicherung: Halten oder abstoßen?

Viele Versicherer haben in jüngster Vergangenheit die Überschussbeteiligung in der kapitalbildenden Lebensversicherung massiv gekürzt. Dabei war doch noch beim Abschlussgespräch vom Versicherungsvertreter die Stabilität und die Sicherheit dieser Überschussbeteiligung als ein wichtigstes Qualitätskriterium einer kapitalbildenden Lebensversicherung genannt worden. Versicherungsgesellschaften, die momentan eine Verzinsung von mehr als sechs Prozent anbieten, sind außerordentlich selten. Viele Verbraucher sind daher zu Recht stark verunsichert.

Die Gewinnbeteiligung bei einer Lebensversicherung besteht aus dem Garantiezins und der Überschussbeteiligung. Da beim Abschluss der Versicherung die Höhe der Überschussbeteiligung nicht feststeht, kann nur der Garantiezins als sichere Rendite gelten. Nun haben die Versicherungen in der Vergangenheit kräftig am Börsenboom mitverdient und konnten somit entsprechend üppige Überschüsse verteilen. Doch bekanntlich läuft es mit unserer Wirtschaft und damit auch im Börsengeschäft momentan ausgesprochen schlecht. Angesichts von hohen Verlusten, die die Versicherer in diesem Zusammenhang erlitten haben, mussten auch die Überschussbeteiligungen gesenkt werden. Einige Anbieter hat es wirtschaftlich so stark getroffen, dass sie gerade noch den Garantiezins halten können, von Überschussbeteiligung ist keine Rede mehr.

Hier zeigt sich die Problematik von kapitalbildenden Lebensversicherungen, auf die die Verbraucherschützer schon immer hingewiesen haben. Beim Abschluss kauft man die Katze im Sack, denn die Überschussbeteiligung ist weder garantiert noch berechenbar. Wird sie während der Laufzeit gesenkt, stellt sich für die betroffenen Kunden die Frage, ob sich ein Weiterführen dieser Geldanlage noch lohnt oder ob man doch besser aussteigt, um zu retten, was noch zu retten ist.

Die Kündigung seiner Lebensversicherung sollte jedoch wohlüberlegt sein. Nur in wenigen Fällen ist dieser Schritt sinnvoll. Der Rückkaufswert (dieser Betrag kommt bei Kündigung des Vertrages zur Auszahlung) entspricht häufig nicht einmal der bisher eingezahlten Summe, von einer Kapitalverzinsung ganz zu schweigen. Zu bedenken ist auch, dass der Todesfallschutz entfällt. Dabei gilt grundsätzlich: Je länger ein Vertrag schon läuft, umso unrentabler ist ein Ausstieg, wobei hier zusätzlich auch noch an die Steuer gedacht werden muss: Wenn der Vertrag vor Ablauf von 12 Jahren gekündigt wird und der Sparerfreibetrag ausgeschöpft ist, müssen die im Rückkaufswert enthaltenen Erträge mit 30% Zinsabschlagsteuer zuzüglich dem Solidaritätszuschlag von z. Zt. 5,5 % versteuert werden.

Zudem stellt sich die Frage nach der neuen Anlageform. Sie muss, damit sich der ganze Aufwand lohnt, mehr Rendite bringen als die gekündigte Kapitallebensversicherung.

Hier sind wieder die Besonderheiten des gekündigten Vertrages (z. B. Laufzeit) von entscheidender Bedeutung und natürlich die Möglichkeiten, auf dem Kapitalmarkt ein entsprechend gut abgesichertes Angebot einer Geldanlage zu erhalten.

Grundsätzlich sollte eine Entscheidung über den weiteren Verlauf einer kapitalbildenden Lebensversicherung nicht ohne die Rücksprache mit einem anbieterunabhängigen Fachmann erfolgen.

Vorsicht ist angesagt bei 'Fachleuten', die gleichzeitig eine neue Anlageform verkaufen wollen. Auch hier sollte vor einer Unterschrift unabhängiger Rat eingeholt werden.

Rat dieser Art findet jeder bei der Versicherungsberatung in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale . Adressen und Telefonnummern sind auf der linken Leiste unter 'Beratungsstellen' zu finden. Eine vorherige Terminvereinbarung ist notwendig.

24.01.2002
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