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Lebensversicherung



From Sterwiki




Eine Lebensversicherung ist eine Personenversicherung, die als Versicherungsfall den Tod oder das Erreichen eines bestimmten Alters der versicherten Person deckt. Tritt der Versicherungsfall ein, wird die Versicherungssumme fallig. Die Lebensversicherung wird auf Basis biometrischer Risiken (z.B. Lebenserwartung) kalkuliert, die als Sterbetafel dargestellt werden.



Table of contents

1 Anbieter

2 Tarife und Kalkulation

3 Arten der Lebensversicherung


3.1 Risikolebensversicherung

3.2 Kapitallebensversicherung



3.2.1 Gemeinsamkeiten

3.2.2 Kapitalanlage

3.2.3 Uberschusse



3.3 Fondsgebundene Lebensversicherung




Anbieter


Lebensversicherungen konnen nur von speziellen Versicherungsunternehmen, den Lebensversicherern, angeboten werden. Dazu wird ein Versicherungsvertrag zwischen dem Lebensversicherer und dem Versicherungsnehmer abgeschlossen. Als Besonderheit des Lebensversicherungsvertrags ist das Bezugsrecht anzusehen, das regelt, welche Person(en) die Todes- und Erlebensfallleistungen aus dem Versicherungsvertrag erhalten.


Tarife und Kalkulation


Die detaillierte Ausgestaltung einer Lebensversicherung wird als Tarif bezeichnet. Der Tarif beschreibt dabei alle versicherungstechnischen Eckpunkte des Lebensversicherungsprodukts. Dazu gehort beispielsweise das maximale Alter bei Versicherungsbeginn, die maximale Versicherungssumme, die Kombinierbarkeit mit Zusatzversicherungen, Bestimmungen uber arztliche Untersuchungen bei Antragstellung und vor allem die so genannten Rechnungsgrundlagen.

Unter den Rechnungsgrundlagen versteht man die dem Tarif zu Grunde liegende Sterbetafel (z.B. DAV 1994 R) den Rechnungszins und die Kosten. Die Rechnungsgrundlagen sind nach Vertragsabschluss im Grundsatz unveranderbar. Dies gilt nicht zwingend fur spatere Vertragserhohungen (z.B. durch Dynamik).

Der Rechnungszins ist der Zinssatz, mit dem alle Vertragswerte einer Lebensversicherung kalkuliert werden. Allgemein ist er besonders deshalb bekannt, weil er bei Kapitallebensversicherungen auch die Garantieverzinsung fur die Sparanteile angibt. Der Rechnungszins wird in Deutschland vom Bundesministerium fur Finanzen per Verordnung festgelegt. Die Hohe orientiert sich am zehnjahrigen Durchschnitt der Umlaufrendite von zehnjahrigen Bundesanleihen mit einer Restlaufzeit von 9-10 Jahren. Der Rechnungszins fur Abschlusse nach dem 1. Januar 2004 betragt 2,75%.

Die Kosten einer Lebensversicherung sind nach Kostenarten identisch. Man unterscheidet


  • Stuckkosten - pauschaler Kostenbetrag, z.B. 12 Euro pro Jahr
  • Risikokosten - Kosten die der Deckung des versicherten Risikos dienen (ggf. inkl. Ruckversicherungskosten) und die in jedem Beitrag anteilig enthalten sind
  • Verwaltungskosten - Kosten fur die laufende Verwaltung des Vertrags, die ebenfalls in jedem Beitrag anteilig enthalten sind
  • Inkassokosten - Kosten des Beitragsinkassos die anteilig jedem Beitrag belastet werden (i.d.R. sind die Inkassokosten bei monatlicher Zahlweise hoher als bei jahrlicher Zahlweise)
  • Abschlusskosten - Kosten die im Zusammenhang mit dem Abschluss der Lebensversicherung anfallen (z.B. Provision, Vertragsdokumentation, Risikoprufung, ggf. arztliche Untersuchung) und die ebenfalls jedem Beitrag belastet werden.

Da die Abschlusskosten tatsachlich jedoch nicht uber die gesamte Versicherungsdauer anfallen, werden sie bei den meisten angebotenen Tarifen durch die Zillmerung an den Beginn der Versicherungsdauer verlagert. Bei Tarifen mit Sparanteil fuhrt dies dazu, dass in den ersten Vertragsjahren bei einer Kundigung kein Geld zur Auszahlung gelangt.

Neben den genannten Kostenarten konnen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen noch Gebuhren fur bestimmte Geschaftsvorfalle festgelegt sein. Dabei handelt es sich uberwiegend um seltene und/oder in der Verwaltung sehr aufwandige Geschaftsvorfalle (z.B. Stundung, Policendarlehen). Die Gebuhren sind entweder als absoluter Betrag oder als Prozentwert einer fur den Vorgang relevanten Grosse angegeben.


Arten der Lebensversicherung


Die Vielfalt von Lebensversicherungen lasst sich in vier grosse Gruppen einteilen:


  • Risikolebensversicherung
  • Kapitallebensversicherung
  • Fondsgebundene Lebensversicherung
  • Rentenversicherung

Die (private) Rentenversicherung ist auch zur Lebensversicherung zu rechnen, da sie grundsatzlich auch auf Basis der Lebenserwartung der versicherten Person kalkuliert wird. Sie ist nicht zu verwechseln mit der gesetzlichen Rentenversicherung.

Daneben werden zahlreiche Zusatzversicherungen angeboten. Die bedeutendste ist dabei die Berufsunfahigkeitsversicherung.


Risikolebensversicherung


Die Risikolebensversicherung zahlt bei Tod der versicherten Person die versicherte Todesfallsumme (Versicherungssumme) an die Bezugsberechtigten. Anwendungsbeispiele sind:


  • Absicherung von wirtschaftlich abhangigen Angehorigen
  • Sicherung von Verbindlichkeiten
  • Tragertarif fur eine oder mehrere Zusatzversicherungen (z.B. Berufsunfahigkeits-Zusatzversicherung)

Die Risikolebensversicherung gibt es in verschiedenen Auspragungen. Am haufigsten ist die Risikolebensversicherung mit gleichbleibender Versicherungssumme und die Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme zu finden.

Die Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme wird meist zu Sicherung von Darlehen mit kontinuierlicher Tilgung verwendet. Die Versicherungssumme nimmt dabei im Lauf der Zeit in gleichem Mass ab, wie das Darlehen getilgt wird. Sie wird in diesem Zusammenhang von Banken auch in Verbindung mit Darlehens- und Kreditvertragen als so genannte Restschuldversicherung angeboten.

Daneben gibt es als Sonderfall noch die Risikolebensversicherung auf verbundene Leben. Bei dieser Form der Risikolebensversicherung gibt es mehrere versicherte Personen. Die versicherte Todesfallleistung wird nur einmal beim Tod einer versicherten Person wahrend der Versicherungsdauer fallig. Die Risikolebensversicherung auf verbundene Leben dient der gegenseitigen Absicherung wirtschaftlich voneinander abhangiger Personen (z.B. Geschaftspartner, (Ehe-)Paare ohne Kinder).

Der Beitrag (Versicherungspramie) der Risikolebensversicherung ist abhangig vom Alter, vom Geschlecht und vom Gesundheitszustand der versicherten Person zum Versicherungsbeginn, sowie von der Versicherungssumme und der Laufzeit (Versicherungsdauer) der Versicherung.

Auch bei einer Risikolebensversicherung erwirtschaftet der Lebensversicherer Uberschusse zu Gunsten des einzelnen Versicherungsvertrags. Im Gegensatz zur Kapitallebens- oder zur Rentenversicherung spielen allerdings Zinsuberschusse aus Kapitalanlagen dabei eine unbedeutende Rolle. Vielmehr handelt es sich um Risikouberschusse und Kostenuberschusse. Diese entstehen dadurch, dass der Lebensversicherer weniger Todesfallleistungen erbringen und geringere Kosten aufwenden muss als kalkuliert. Diese Uberschusse erhalt der Versicherungsnehmer entweder als Todesfallbonus oder als Beitragsverrechnung. Beim Todesfallbonus wird die Versicherungssumme durch die erzielten Uberschusse erhoht. Tritt der Versicherungsfall nicht ein, verbleiben sie beim Lebensversicherer. Bei der Beitragsverrechnung werden die Uberschusse sofort mit der kalkulierten Versicherungspramie verrechnet, so dass sich ein reduzierter Zahlbeitrag ergibt. Der kalkulierte Beitrag wird in diesem Zusammenhang als Brutto- oder Tarifbeitrag, der um Uberschusse reduzierte Beitrag als Nettobeitrag bezeichnet. Tritt der Versicherungsfall wahrend der Versicherungsdauer nicht ein, werden keine weiteren Leistungen fallig.

Grundsatzlich gibt es auch die Moglichkeit, die erzielten Uberschusse verzinslich anzusammeln und mit der Todesfallleistung oder beim Ablauf der Versicherungsdauer auszuzahlen. Diese Variante wird heute kaum noch angeboten und ist uberwiegend noch bei Risikolebensversicherungen anzutreffen, die bis etwa 1980 abgeschlossen wurden.

Obwohl Risikolebensversicherungen keinen Sparanteil haben, kann es bei einer vorzeitigen Kundigung des Versicherungsvertrags zu einer Kapitalauszahlung kommen. Dies liegt daran, dass der Lebensversicherer zur Deckung des Risikos aus dem Risikoanteil der Versicherungspramie eine Deckungsruckstellung bildet, aus der sich abhangig von der Tarifgestaltung ein Ruckkaufswert ergeben kann.


Kapitallebensversicherung


Die Kapitallebensversicherung vereint Todesfallabsicherung und Sparanlage. Sie zahlt bei Tod der versicherten Person die versicherte Todesfallsumme (mindestens die Versicherungssumme) an die Bezugsberechtigten fur den Todesfall. Erlebt die versicherte Person den Ablauf der Versicherungsdauer, wird die Erlebensfallleistung an die Bezugsberechtigten fur den Erlebensfall (meist der Versicherungsnehmer) ausgezahlt. Das Bezugsrecht kann durch den Versicherungsnehmer getrennt fur den Erlebens- und Todesfall festgelegt werden.

Die Kapitallebensversicherung ist vor allem eine in Deutschland weit verbreitete Form der Geldanlage, deren Attraktivitat auf steuerlichen Vorteilen (noch, Anderung fur 2005 in Deutschland geplant), vergleichsweise hohen Zinsgarantien und hohen Abschlussprovisionen fur den Versicherungsvermittler beruht.

Bei Vertragsbeginnen ab dem 1. Januar 2005 sind Auszahlungen von Lebensversicherungen nicht mehr steuerfrei. Dies wird die Attraktivitat dieser Produkte sicherlich mindern. Nichts destotrotz sind Rentenversicherungen weiterhin steuerlich begunstigt. Auch wird die Nachfrage zu Riester/und Rurup-Vertragen zunehmen.

In Osterreich wird die Kapitallebensversicherung (wie auch die fondsgebundene Lebensversicherung) als Ab- und Erlebensversicherung bezeichnet.

Die Kapitallebensversicherung hat mehrere typische Anwendungen:


  • Kapitalanlage, Sparprodukt (ganz allgemein oder fur einen konkreten Zweck, z.B. die Ausbildungsversicherung und die Aussteuerversicherung)
  • Kombinationsprodukt zur Familienabsicherung und zum Kapitalaufbau (meist mit dem Ziel Altersvorsorge)
  • Darlehenssicherung, insbesondere im Zusammenhang mit Immobilienfinanzierungen
  • Ruckdeckung von Verbindlichkeiten aus der betrieblichen Altersvorsorge (Ruckdeckungsversicherung)
  • Deckung von Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Todesfall, z.B. Erbschaftssteuer (Erbschaftssteuerversicherung), zivilrechtlich bedingten Ausgleichszahlungen im Rahmen einer Erbschaftsplanung (Vermogensnachfolgeversicherung) oder Deckung der Bestattungskosten (Sterbegeldversicherung)

Will man die Kapitallebensversicherung in verschiedene Auspragungen und Gruppen unterteilen, so ist scharf zwischen Verkaufsbezeichnungen und Tarifen zu trennen. Tariftechnisch gehoren beispielsweise die Erbschaftssteuer-, die Vermogensnachfolge- und die Sterbegeldversicherung zur gleichen Tarifgruppe und unterscheiden sich bei vielen Lebensversicherern technisch meist nicht. Vor diesem Hintergrund ergibt sich folgende tariftechnische Unterteilung:


  • Kapitallebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall, auch als gemischte Lebensversicherung bekannt (klassische Kapitallebensversicherung)

Sowohl der Todesfall als auch der Erlebensfall stellen ein Versicherungsfall dar und fuhren zu Leistungen. Bei diesen Tarifen kann meist auch ohne den Abschluss einer entsprechenden Zusatzversicherung der Todesfallschutz erhoht werden.

  • Kapitalversicherung mit lebenslangem Todesfallschutz (z.B. Sterbegeldversicherung)

Die Beitragszahlungsdauer dieser Lebensversicherung endet mit einem bestimmten Alter (z.B. 80 Jahren). Danach bleibt die Lebensversicherung beitragsfrei bestehen bis die versicherte Person stirbt. Manche Tarife bieten die Moglichkeit, am Ende der Beitragszahlungsdauer eine Erlebensfallleistung abzurufen, so dass die Lebensversicherung beendet wird oder mit einer reduzierten Versicherungssumme bestehen bleibt.

  • Kapitalversicherung auf zwei verbundene Leben

Bei dieser Variante gibt es zwei versicherte Personen. Die Versicherungssumme wird nur einmal beim Tod einer versicherten Person wahrend der Versicherungsdauer fallig.

  • Termfix-Versicherung (z.B. Ausbildungsversicherung)

Bei der Termfix-Versicherung wird die Versicherungsleistung zu einem vorbestimmten Termin (Ende der Versicherungsdauer) fallig - unabhangig davon, ob die versicherte Person diesen Termin erlebt. Tritt der Versicherungsfall ein, entfallt die Beitragszahlungspflicht, die Versicherungsleistung wird aber erst zum Ablauf fallig.

  • Optionstarife

Diese Rubrik ist ein Sammelbecken fur alle Gestaltungsvarianten, die sich nicht in die o.g. Unterteilung einordnen lassen. Moglich sind z.B. reduzierte Todesfallleistungen, Anpassungsoptionen wahrend der Laufzeit oder verschiedene Ablaufoptionen.

Gemeinsamkeiten


Neben der Kapitalanlage und den Uberschusssystemen ist es insbesondere die kalkulatorische Grundidee, die allen Kapitallebensversicherungen gemein ist: Beitrag abzuglich Kosten uber die Laufzeit (bei der Kapitalversicherung mit lebenslangem Todesfallschutz die Beitragszahlungsdauer) verzinst mit dem Rechnungszins ergibt die Versicherungssumme. Der Teil der Ablaufleistung der die Versicherungssumme ubersteigt, entspricht somit der Uberschussbeteiligung der Kapitallebensversicherung.

Bei einer vorzeitigen Kundigung erhalt der Versicherungsnehmer den so genannten Ruckkaufswert. Dieser entspricht nicht dem tatsachlichen Vertragswert zum Kundigungstermin (garantiertes Deckungskapital zum Kundigungstermin zzgl. bereits zugeteilte Uberschusse) sondern ist um Stornoabschlage vermindert. Die Stornoabschlage sind u.a. darin begrundet, dass der Lebensversicherer fur diese Falle Anlagen hoherer Liquiditat und entsprechend geringerer Rendite vorhalten muss und daher die angestrebte Fristentransformation nicht idealtypisch realisieren kann. In der Praxis werden diese Leistungen zwar in der Regel aus aktuellen Zahlungsstromen bedient, da dieses Kapital aber dann nicht fur Neuanlagen zur Verfugung steht, ist der Schaden kalkulatorisch dennoch entstanden.


Kapitalanlage


Der Lebensversicherer muss sehr genau sein Gesellschaftskapital vom Vertragskapital seiner Kunden trennen. Das Vertragskapital befindet dazu bilanztechnisch im so genannten Deckungsstock. Die Kapitalanlagen des Deckungsstocks sind durch das Gesetz uber die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG) streng reglementiert. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird durch die Bundesanstalt fur Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) uberwacht.

Grundsatzlich darf ein Lebensversicherer in jede gangige Kapitalanlage investieren (z.B. Immobilien, Aktien, festverzinsliche Wertpapiere). Allerdings hat er dabei zahlreiche Auflagen hinsichtlich der Diversifikation und den Anteilen einzelner Anlageformen am Deckungsstock zu beachten. So darf grundsatzlich nicht mehr als 35% des Deckungsstocks in Aktien investiert sein.

Daruber hinaus wird aus der Relation der Eigenmittel des Lebensversicherers zu dem nach Anlagerisiko gewichteten Kapital des Deckungsstocks die so genannte Solvabilitatsquote ermittelt. Da sich diese in einer bestimmten Spanne bewegen muss, kann nur ein kapitalstarker Lebensversicherer auch in riskantere Anlageformen investieren.

Siehe auch: Kapitalanlagerestriktionen


Uberschusse


Neben den bei der Risikolebensversicherung bereits beschriebenen Risiko- und Kostenuberschussen - die fur den Ertrag einer Kapitallebensversicherung eine untergeordnete Bedeutung haben - gibt es bei der Kapitallebensversicherung die so genannten Zinsuberschusse. Dabei handelt es sich um Kapitalertrage des Lebensversicherers, die uber den Rechnungszins hinaus gehen. Diese muss der Lebensversicherer zu mindestens 90% den einzelnen Vertragen gutschreiben.

Tariftechnisch gibt es zahlreiche Modelle zur Umsetzung dieser Vorgabe. Sie unterscheiden sich nicht nur danach, wann die Uberschusse dem einzelnen Vertrag zugeteilt werden (so werden Schlussuberschussanteile erst bei Ablauf zugeteilt und verbleiben bei einer vorzeitigen Kundigung beim Lebensversicherer), sondern auch wie sie dann konkret verwendet werden (so gibt es Tarife, bei denen die Zinsuberschusse in einem vom Versicherungsnehmer ausgewahlten Investmentfonds angelegt werden).


Fondsgebundene Lebensversicherung


Die fondsgebundene Lebensversicherung ist der Kapitallebensversicherung in vielen Punkten ahnlich. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass die in den Beitragen enthaltenen Sparanteile nicht in den Deckungsstock des Lebensversicherers, sondern in Investmentfonds investiert werden. Im Rahmen der mit dem Tarif verbundenen Investmentfonds kann der Versicherungsnehmer meist einen oder mehrere Investmentfonds selbst auswahlen, wobei er die Auswahl wahrend der Versicherungsdauer in der Regel andern kann. Abhangig von den gewahlten Investmentfonds kann die fondsgebundene Lebensversicherung hoch spekulativ sein, sie kann aber auch risikoarmer sein als die Kapitallebensversicherung.

Da keine Investition in den Deckungsstock erfolgt, kommt auch der Rechnungszins als Garantiezins nicht zur Anwendung. Eine Mindestverzinsung gibt es daher bei der fondsgebundenen Lebensversicherung nicht, selbst der Verlust des gesamten eingesetzten Kapitals ist theoretisch moglich.

Da der Rechnungszins bei der Kalkulation der Erlebensfallleistung nicht zum Tragen kommt, wird die Versicherungssumme als Anteil der Summe aller planmassig wahrend der gesamten Versicherungsdauer zu zahlenden Beitrage (Beitragssumme) definiert.

Anfallende Risiko- und Kostenuberschusse werden uberwiegend auch in Fondsanteile investiert, wobei andere Modelle (z.B. verzinsliche Ansammlung) vereinzelt auch angeboten werden.

Ein Problem der fondsgebundenen Lebensversicherung ist das Ablauftiming. Fur den Versicherungsnehmer ware es ausserst argerlich, wenn seine Lebensversicherung in den letzten Jahren der Versicherungsdauer plotzlich durch Kurseinbruche einen massiven Wertverlust erfahren wurde. Die Lebensversicherer bieten fur dieses Problem allgemein zwei Losungen an: Die Ubertragungsoption und das Ablaufmanagement.

Bei der Ubertragungsoption kann sich der Versicherungsnehmer die Fondsanteile beim Ablauf der Versicherung auf ein eigenes Depot ubertragen lassen, um dann einen gunstigeren Zeitpunkt fur den Verkauf der Anteile abzuwarten.

Beim Ablaufmanagement wird in den letzten Jahren der Versicherungsdauer das Anlagevermogen in risikoarmere Investmentfonds (meist Renten- oder Geldmarktfonds) umgeschichtet. Dies geschieht entweder automatisch durch den Lebensversicherer oder der Lebensversicherer unterbreitet dem Versicherungsnehmer entsprechende Vorschlage, die der dann annehmen kann oder auch nicht.



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